Was manche Leute in ihrer “Datenschutzerklärung” stehen haben …

Gesehen auf https://t3n.de/datenschutz/ am 23. Juli 2020, Zitat: “Eine Einwilligung in den Einsatz des Facebook-Pixels darf nur von Nutzern, die älter als 13 Jahre alt sind, erklärt werden. Falls Sie jünger sind, bitten wir Sie, Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis zu fragen.” Das von t3n als “Datenschutzerklärung” bezeichnete Dokument ist 110991 Zeichen in 13945 Wörtern lang; […]